10.08.2017 Zwei Mopswelpen aufgenommen


Schon wieder müssen wir uns an einem Funken Hoffnung festhalten. Zwei Mopswelpen wurden uns gestern in die Hand gedrückt. Beide schwer krank, einer ist dem Tod näher als dem Leben. Beide haben starke Atemnot. Sie mussten auch direkt in die Tierklinik. Das schwarze Möpschen musste dort bleiben. Es sieht nicht gut aus und sie kämpfen derzeit um sein Leben (Stand heute: er hat die Nacht überlebt, ist aber am Beginn einer Sepsis, die Ärzte versuchen alles, um das Blatt noch zu wenden). Das beige Möpschen ist den Umständen entsprechend stabil und durfte wieder nach Hause, er wird nächste Woche zu Katja Huppertz umziehen und dort weiter gepäppelt. Wir bangen jetzt um das Leben des kleinen, schwarzen Mops und wir sind unendlich dankbar, dass uns Katja Huppertz und Marion Wolff-Klotz zur Seite stehen.
Wer uns bei den Kosten für den Klinikaufenthalt helfen kann:
Wir sind wie alle anderen Vereine auch dringend auf Spendengelder und Patenschaften angewiesen.
Bankverbindung:
Tierhilfe Belgien vzw
IBAN: BE14 0017 0532 6583
BIC: GEBABEBB
Paypal: info@tierhilfebelgien.de
Verwendungszweck: Tierklinik Mops

28.07.2017 Drei Vermehrerbabys aufgenommen


Beim Tierhändler wurde wieder aussortiert. Diese 3 Babys sind krank und somit finanziell nicht mehr rentabel. Der Shar Pei Rüde hat sehr starken Demodexbefall und ein Auge macht uns große Sorge. Er muss nächste Woche unserem Spezialisten vorgestellt werden. Dem kleinen Beagle Rüden wurden angeblich von der Mutter ein paar Zehen der linken Hinterpfote abgebissen. Doch am schlimmsten hat es das Möpschen erwischt. Der kleine Mann kann kaum laufen. 2 Beinchen sind deformiert, er hat auch eine Hautkrankheit und seine Augen werden in Zukunft regelmäßig unter Beobachtung stehen. Wir sind sehr froh, dass uns ein befreundeter Verein hilft und den kleinen Mopsjungen übernimmt. Wir wären damit aktuell finanziell total überfordert. Die Spendenbereitschaft ist so gering und alleine schaffen wir es nicht mehr. In Zukunft werden wir leider häufiger „nein“ sagen müssen. Es ist ein Glückstreffer, dass der Verein einen Platz frei hat und die nötigen Gelder, um dem Kleinen jede erdenkliche Hilfe zu kommen zu lassen..
Das ist aber nicht die Regel. Ohne finanzielle Unterstützung werden wir Notfellchen wie das kleine Möpschen ablehnen und somit in den sicheren Tod schicken müssen. Es bricht uns das Herz, aber so wie bisher geht es nicht weiter.

Wir sind wie alle anderen Vereine auch dringend auf Spendengelder und Patenschaften angewiesen.
Bankverbindung:
Tierhilfe Belgien vzw
IBAN: BE14 0017 0532 6583
BIC: GEBABEBB
Paypal: info@tierhilfebelgien.de
Verwendungszweck: Vermehrernotfelle

15.05.2017 Artikel im Schweizer Hunde Magazin


Dieser Artikel erschien im Schweizer Hunde Magazin 3/17

13.05.2017 13 Vermehrerhunde aufgenommen

Heute haben wir von einem belgischen Vermehrer 13 ausgediente Hunde übernommen.
Es sind 8 Chihuahua, 4 Shiba Inu und ein Mini-Zwergspitz.
Den Shiba Inu geht es elendig. Sie sind nur ein Schatten ihrer selbst. Hoffentlich kriegen wir alle durch. Nach dem ersten Schock hält sich unser Optimismus in Grenzen. Hunde in diesem Zustand hatten wir schon lange nicht mehr dabei.
Wir können jetzt nur auf weitere Spenden hoffen um die Hunde durch zu kriegen.
Anfang kommender Woche werden alle unserem Tierarzt vorgestellt und die Knöpfe die soweit fit genug sind zeitnah kastriert.
Sie werden jetzt erst mal notversorgt und wir bemühen uns, sie vom Stresspegel runter zu kriegen, aktuell können sie wohl nicht glauben, wirklich den Himmel zu sehen und keine urinverseuchte Luft mehr in der Nase zu haben.

Bankverbindung:
Tierhilfe Belgien vzw
IBAN: BE14 0017 0532 6583
BIC: GEBABEBB
Paypal: info@tierhilfebelgien.de
Verwendungszweck: Vermehrer Notfälle

28.03.2017 Wir sind dabei

Guter Zweck: ZOO & Co. Aquatop sucht die schwersten Hunde der Euregio

Am 1. und 2. April 2017 findet im Aachener Event Center (Gewerbegebiet Aachener Kreuz, 200 m neben Aquatop) auch in diesem Jahr wieder die Hundegesundheitsmesse CaniMedica statt. ZOO & Co. Aquatop hat sich gemeinsam mit Happy Dog eine ganz besondere Aktion einfallen lassen. An beiden Messetagen sollen so viele Besucherhunde wie möglich gewogen werden. Die Summe der gewogenen Kilos spendet Happy Dog in Form von Hundefutter an Vereine aus der Euregio.
Wir sind dabei und möchten, dass ihr diese Aktion auf Facebook teilt, damit möglichst viele Hunde auf der CaniMedica vorbeischauen. Denn: Je mehr Hunde, desto mehr Kilos und desto mehr Futter für den guten Zweck. Ein Teil des Futters geht dabei auch an unsere Organisation, worüber wir uns sehr freuen.

Wichtige Infos für alle, die vorbeischauen wollen: Hunde dürfen nur mit Impfpass und gültiger Tollwutschutzimpfung auf die Messe. Weitere Informationen bekommt ihr auf www.aquatop-aachen.de

01.02.2017 Rückblick Januar

Wir freuen uns für unsere Lieblinge, die ein Zuhause gefunden haben.
Unsere Hundis haben tolle Familien gefunden und die besten Aussichten für ein tolles Hundeleben.
Danke an alle, die uns dabei geholfen haben. Ein besonderer Dank geht dabei an unsere Pflegestellen und Vorkontrolleure ohne die unsere Arbeit nicht möglich wäre und all die, die unsere Tiere geteilt haben und ihnen somit die Chance gegeben haben entdeckt zu werden. Trotz der guten Vermittlung im Monat Januar suchen noch viele Hunde ein Zuhause. Darunter auch ein paar Notfellchen, die bis jetzt immer Pech hatten.
Nicht in Vergessenheit geraten dürfen die, die von uns gegangen sind. Wir trauern sehr um Smarty (aus einer belgischen Tötung gerettet), Didi (ehemalige Vermehrerhündin) und die 3 Vermehrerbabys (sie waren zu jung, wurden zu früh von der Mutter getrennt und waren dadurch zu schwach). Solch ein Schicksalsschlag nimmt uns immer zutiefst mit. Nicht selten zweifeln wir an dem was wir tun und denken in solchen Momenten übers Aufgeben nach. Es ist nicht leicht mit dieser Perspektivlosigkeit zurecht zu kommen. Aber wir denken dann auch an die, denen wir helfen konnten und das gibt uns wieder nötige Kraft. Diesen Monat hatten wir wieder 2 Tiere in der Tierklinik in der Hoffnung sie retten zu können.
Einige Hunde mussten kastriert werden und brauchten weitere medizinische Versorgung. Um weiter arbeiten zu können und in der Lage zu sein die Tiere ausreichend medizinisch versorgen zu lassen sind wir auf Spenden angewiesen.
Dieser Monat hat richtig reingehauen und das Konto steht im Minus. Der Januar ist für alle kein leichter Monat, deswegen waren die Spenden im Januar auch sehr gering. Wir hoffen, dass wir im Februar mehr Glück haben und finanziell sorgenfreier weiter arbeiten können.
Wer unsere Arbeit unterstützen möchte kann dies gerne über unser Vereinskonto tun:
Bankverbindung:
Tierhilfe Belgien vzw
IBAN: BE14 0017 0532 6583
BIC: GEBABEBB
Paypal: info@tierhilfebelgien.de
Verwendungszweck: Tierarztkosten Vermehrer

Wir freuen uns auch sehr über neue Fördermitglieder und Paten.

15.01.2017 Vermehrerwelpen

Wie Wegwerf-Ware wurden diese Hundebabys aussortiert.
Ein belgischer Hundehändler übergab uns 4 Welpen (2 Cavaliere, 1 Shih Tzu, 1 am. Cocker) als sie schon fast im sterben lagen.
Laut tschechischem Pass sollten sie 4 Monate alt sein, doch unsere Tierärztin schätzte sie auf höchstens 9-10 Wochen, die kleine Shih Tzu sogar erst auf 4 Wochen. Die beiden Cavaliere waren besonders schwach. Wir hatten dennoch etwas Hoffnung und wollten noch alles versuchen um die Beiden zu retten. Doch auch die Unterbringung mit Intensivversorgung in der Tierklinik Düsseldorf konnte sie nicht retten. Der kleine Junge verstarb noch in der ersten Nacht, bei dem kleinen Mädchen wurde dann noch ein reverser PDA diagnostiziert, sie hatte keine Chance mehr und somit mussten wir auch sie gehen lassen 🙁
Leider sind die anderen beiden auch noch nicht über den Berg. Wir halten euch wie immer auf dem Laufenden.
Unser Tierschutzjahr 2017 konnte einfach nicht schlechter starten.

02.01.2017 Fördermitglied werden

Michael Schmitz hatte eine wunderbare Idee:
Er möchte uns mit einem festen monatlichen Betrag unterstützen und so helfen, die Zukunft unserer Notnasen zu sichern.
Somit ist Michael unser erstes offizielles Fördermitglied.
Wir würden uns freuen, wenn auch andere diesem Beispiel folgen, denn auch in Zukunft möchten wir jedem Notfall die Hilfe zukommen lassen, die es braucht.
Durch Fördermitgliedschaften wäre unsere Arbeit extrem erleichtert, dauerhaft unterstützt und gesichert.
Die Höhe des Förderbeitrages ist jedem Mitglied freigestellt, der Mindestbeitrag liegt jedoch bei 30 € jährlich (2,50 € monatlich).
Natürlich freuen wir uns auch über höhere Beiträge 🙂
Wer uns und unsere Tiere auf diese Weise unterstützen möchte, kann ganz einfach bei seiner Bank einen Dauerauftrag
einrichten.
Bitte als Vermerk immer „Fördermitgliedschaft THB“ angeben.
Unsere Notfelle und wir bedanken uns ganz herzlich für eure Unterstützung!

30.12.2016 Was ist ein Hund?

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Für jeden normalen Menschen unvorstellbar – aber die belgische Gesetzgebung sieht Hunde erst ab einem Alter von 6 Monaten als Hund an. Das öffnet dem illegalen Welpenhandel Tür und Tor – Betriebe mit hunderten von Welpen sind somit überhaupt nicht genehmigungspflichtig. Wer hat da wohl an den Gesetzestexten mitgeschrieben?
Artikel „Knack“ vom 28.12.2016 (freie Übersetzung):
Warum haben Welpen unter 6 Monaten nicht den gleichen Schutz wie andere Hunde?
Was ist ein Hund? Für den Leser ist das klar, aber für den Gesetzgeber ist das anders. N-VA Parlamentsmitglied Sabine Vermeulen und der Spezialist für Tierschutzrecht Anthony Godfroid decken einen Fall absurder flämischer Gesetzgebung auf.
Definitionen und Konzepte haben schon immer Philosophen und andere Denker zum Schreiben dicker Bücher angeregt.
Politiker beschäftigen sich für gewöhnlich weniger mit so etwas.
Denn wer liest schon etliche Seiten Definitionen in Gesetzgebungstexten wenn man einen Gesetzestext liest? Diese Seiten überschlagen, denkt man schnell.
Und doch…
Und doch ist eine Definition manchmal der Haken an der Sache. Die Bedeutsamkeit von Definitionen in der Gesetzgebung sollte man nicht unterschätzen: es hängt natürlich davon ab für wen (oder für welche Handlungen) bestimmte Gesetzgebungen zur Anwendung kommen und dann kann das weitreichende Folgen haben.
Das erscheint jetzt erstmal sehr abstrakt, aber das ist es sicher nicht. Denken Sie mal an die Beschreibung eines Hundes. Ein Hund? Ja, ein Hund. Für den Leser ist das klar und logisch: auch ein Welpe ist ein Hund ab der Geburt. Für den Gesetzgeber ist das nicht so.
Bis 2010 wurde ein Hund von der flämischen Verordnung bezüglich der Umweltgenehmigungen (VLAREM II) als Hund angesehen ab dem Moment, wo er von der Muttermilch auf andere Nahrung umgestellt wurde. Diese flämische Regelung legt desweiteren auch Richtlinien fest für den Betrieb von Hundezüchtereien. Eine logische Altersgrenze, die mit der Altersgrenze in der Gesetzgebung rund um den Tierschutz übereinstimmt: für das Tierschutzgesetz dürfen flämische Welpen ab der 7. Woche von der Mutter getrennt werden und müssen mit 8 Wochen registriert werden.
2010 wurde diese Definition – aus einem uns undeutlichen und eigentlich immer noch nicht zu begreifendem Grund – umgeändert in „ein Hund ist ein einheimscher oder ausländischer Hund ab einem Lebensalter von 6 Monaten“. Nicht zu fassen, denn die Folgen dieses Beschluss wurden offenbar nicht bedacht.
Die Umweltgesetzgebung besagt, dass wer 5 bis 10 Hunde hält eine Meldepflicht bei der Gemeinde hat, aber hierfür keine Umweltgenehmigung benötigt. Wer mehr als 10 Hunde hält muss eine Umweltgenehmigung beantragen. Und hier drückt der Schuh.
VLAREM sorgt dafür, dass Einrichtungen die weniger als 10 erwachsene Hunde (älter als 6 Monate) halten, aber unterdessen rund Hunderten – beachte: vor allem importierte Welpen – Unterschlupf bieten, sich kaum an Umweltgesetze halten müssen. Die jungen Hunde unter 6 Monaten zählen hier nicht.
Es gibt Betriebe die sich derart organisieren, dass sie viele Welpen halten aber kaum erwachsene Tiere haben, damit sie so wenig wie möglich, oder sogar gar nicht, an die Umweltgesetze gebunden sind.
Das ist möglich durch die Haltung vieler kleiner Welpen aber kaum (nur 5 bis 10) Hunde, die über 6 Monate alt sind.
Keine Verpflichtungen auf dem Gebiet von Umweltbelästigung, Lärmbelästigung oder Geruchsbelästigung. Tote Hunde können einfach über den Restabfall entsorgt werden, während umweltpflichtige Unternehmen die Kadaver durch Ensorger wie Rendac abholen lassen müssen.
Inzwischen verkaufen solche groß angelegten Welpen-Importeure aus den ehemaligen osteuropäischen Ländern bis zu mehreren tausend Welpen jährlich. Es ist auch total unlogisch anzunehmen, dass die Belästigung durch hunderte Welpen zu vernachlässigen ist.
Es wird noch viel verrückter für Unternehmen mit weniger als 5 Hunden über 6 Monaten. Diese brauchen weder eine Umweltgenehmigung, noch sind sie zur Meldung verpflichtet.
Diese Unternehmen sind überhaupt nicht an Umweltnormen gebunden und haben somit freies Spiel was Lärmbelästigungen und die Entsorgung von Kadavern und Exkrementen angeht.
Als Sahnehäubchen dürfen sich solche Unternehmen auch noch direkt in Wohngebieten ansiedeln, weil die flämische Umweltgesetzgebung urteilt, dass sie per Definition keine Umweltbelastungen verursachen können.
Die angepasste Altersgrenze hat somit die Tür für den illegalen Hundehandel sperrangelweit geöffnet. Und, glaubt es uns: selbst ein Türspalt ist für Kriminelle ausreichend!
Kurzum, die heutige Definition eines Hundes ist aus Sicht von Umwelterwägungen völlig unlogisch.
Der Gesetzgeber negiert, dass auch ein paar Monate alte Welpen einen wichtigen Einfluss auf die Umwelt haben. Denn, lasst uns das Kind beim Namen nennen: 2 deutsche Doggen Welpen, 6 Labradorwelpen oder 10 Chihuahua Welpen bringen nicht weniger Hundeverhalten mit sich als Hunde die älter als 6 Monate sind.
Auch wenn über die Weihnachtsferien jeder etwas Dampf ablassen kann, hoffen wir, dass die zuständige Umweltministerin, Joke Schauvliege, mit liest und sich barmherzig zeigt: passen Sie die Definition wieder an die vorherige Version an!
Fehler werden nun einmal gemacht, ein Drama ist es nur wenn wir nicht daraus lernen und sie nicht berichtigen.
Das würde zwar ein spätes aber schönes Weihnachtsgeschenk sein, nicht nur für uns, sondern vor allem für die Welpen.
Sabine Vermeulen, Flämisches Parlamentsmitglied N-VA
Anthony Godfroid, Anwalt am Gericht von Brüssel und Spezialist für Tierschutzrecht.
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